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Die Rückverfolgbarkeit

Rückverfolgbarkeit ist kein bürokratisches Extra: Sie ist das, was die pharmazeutische Aufsicht überprüfbar macht.

01Eingang
02Pharmazeutische Freigabe
03Vorbereitung
04Übergabe an den Kurier
05Übergabe an den Patienten
06Abschluss
  • Trennung je Apotheke. Jede Apotheke sieht nur ihre eigenen Patienten und ihre eigenen Bestellungen.
  • Der Verlauf, auf Anforderung erstellt. Der vollständige Verlauf mit Zeitstempeln kann der Direction de la santé auf Anforderung vorgelegt werden.
  • Ein Gewinn für die Pharmakovigilanz. Diese Stufe der Rückverfolgbarkeit gibt es beim heute üblichen informellen Botengang nicht.